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Ausgangszustandsbericht

Die Richtlinie 2010/75/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) verlangt für bestimmte Industriebereiche die Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes (AZB), der im Rahmen der Anlagengenehmigung zu erstellen ist. Der AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers in der nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Anlage dokumentieren.

Zwingend vorgeschrieben ist der AZB bei der Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe, sofern diese Stoffe eine Boden- und/oder Grundwasserverunreinigung hervorrufen können. Ob relevante gefährliche Stoffe vorliegen, kann mit Hilfe der sogenannten CLP-Verordnung ermittelt werden.

Die Erfordernis eines AZB erstreckt sich neben Neuanlagen auf bereits bestehende Anlagen, sofern relevante Änderungen innerhalb der Anlage nach dem 07.01.2014 durchgeführt werden sollen, die eine Änderung der bestehenden Genehmigung notwendig machen.

Wichtige Punkte bei der Erstellung eines AZB sind z.B. eine detaillierte Anlagenbeschreibung, Darstellung und Bewertung der gefährlichen Stoffe im Hinblick auf den AZB, Darstellung des vorhandenen Kenntnisstandes zum Standort (Nutzungen, Handling der gefährlichen Stoffe u.ä.), ggf. Erarbeitung eines Untersuchungsprogramms, Bewertung aller vorliegenden Untersuchungsergebnisse, Darstellung und Bewertung des Ausgangszustands.

Konkretisierende Unterlagen zur Erstellung eines AZB sind

  • Leitlinien der Europäischen Kommission zu Berichten über den Ausgangszustand gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2010/75/EU über Industireemissionen (2014/C 136/03),
  • Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zum Stand 07.08.2013,
  • Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 03.06.2014 in Ergänzung zum Erlass vom 06.09.2013 IV-2 460.20.01 zum Ausschluss des Verschmutzungsrisikos bei VAwS-Anlagen (mit dem Erlass wurde die LABO-Arbeitshilfe in NRW eingeführt).

Die langjährige Erfahrung und interdisziplinäre Besetzung unseres Mitarbeiterstamms ermöglicht es, alle Bereiche bei der Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes sach- und fachgerecht mit großer Sorgfalt zu bearbeiten.

Sie haben allgemeine Fragen zum Ausgangszustandsbericht oder bereits konkrete Fragen zur Notwendigkeit und Erstellung eines AZB?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner

Michael Teykal