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JANUAR 2011

Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Auch in diesem Jahr werden im Umweltbereich Neuerungen durch den Gesetzgeber eingeführt. Eine gravierende Änderung betrifft die Entsorgung von Abfällen (z.B. im Rahmen von Rückbau- und Neubaumaßnahmen), die über das sogenannte elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) geregelt wird.

Die Einführung dieses Verfahrens liegt zwar bereits einige Monate zurück, ab dem 01.02.2011 sind aber alle an der Entsorgung von Abfällen Beteiligten (Abfallerzeuger, Transporteur, Entsorger) verpflichtet, die Entsorgungsnachweise elektronisch zu führen sowie digital zu signieren und zu übermitteln.

Diese Verpflichtung kann seitens des Abfallerzeugers (z.B. Grundstückseigentümer, Bauherr) über eine Bevollmächtigung auf z.B. den baubegleitenden Fachgutachter übertragen werden.

Wie möchten Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass in unserem Hause fünf Mitarbeiter eine entsprechende Signiermöglichkeit besitzen, so dass für Sie bei zukünftigen gemeinsamen Projekten die Möglichkeit besteht, das elektronische Nachweisverfahren durch unser Haus durchführen zu lassen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.