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APRIL 2014

Antrag auf Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Beregnung von Ackerflächen

In Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer NRW, der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 54), der Bezirksregierung Köln (Dez. 54), dem Kreis Heinsberg (Untere Wasserbehörde) und der Stadt Mönchengladbach (Untere Wasserbehörde) hat der Erftverband eine Checkliste für Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die landwirtschaftliche Beregnung erarbeitet. Bei der Erarbeitung dieser Checkliste wurde auch ein Hydrogeologisches Gutachten diskutiert, welches die Dr. Tillmanns & Partner GmbH für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Raum Brühl erarbeitet hat. Im Rahmen der Diskussion wurde dieses Gutachten ausdrücklich als ein gangbarer Weg bewertet.

Die Hydrogeologischen Gutachten als Teil des Antrags auf Wasserrechtliche Erlaubnis werden von der Dr. Tillmanns & Partner GmbH in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer NRW und dem Erftverband erarbeitet. Dabei werden die Vorgaben der Checkliste des Erftverbandes abgearbeitet, so dass eine zügige Bearbeitung bei der Genehmigungsbehörde zu erwarten ist.

Neben den behördlichen Vorgaben, z.B. nach einem Dargebotsnachweis, besteht auf Wunsch der Kunden auch die Möglichkeit, Entnahmebrunnen inkl. Ausbauplänen zu konzipieren sowie die maximale Ergiebigkeit bestehender oder geplanter Brunnen zu berechnen. Die hydraulischen Kennwerte bestehender Brunnen können über Pumpversuche berechnet werden.

Die Checkliste des Erftverbands kann auf Wunsch bei der Dr. Tillmanns & Partner GmbH angefordert werden. Für ein Vorgespräch steht Ihnen einer unserer Mitarbeiter gern zur Verfügung.